Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der

Firma Pohland Haus-, Klima- und Kältetechnik

 

1.             Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten grundsätzlich für alle Verkäufe und werden vom Käufer durch seine Auftragserteilung in allen Teilen anerkannt. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2.             Aufträge und Angebote

(1)           Angebote sind freibleibend. Kaufverträge kommen erst mit einer schriftlichen Bestellung per Post, Email, Fax oder Bestätigung mit dem Kaufbuttons im Webshop-Warenkorb durch den Käufer zustande.

Mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden.

(2)           Angaben in Unterlagen, Abbildungen, Prospekten, Katalogen oder sonstigen Verkaufsunterlagen des Verkäufers, einschließlich der dort aufgeführten Stück- und Maßangaben, sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3)           Die vom Verkäufer genannten Maße sind Herstellerangaben und bewegen sich im Rahmen handelsüblicher Toleranzen und sind auch in den Angeboten und Auftragsbestätigungen des Verkäufers keine Beschaffenheitsgarantie.

  

3.             Lieferung, Preise und Zahlung

(1)           Bestellungen werden mit dem Paketdienst verschickt, wir übergeben diese in der Regel innerhalb von 3-4 Werktagen
an unsere Logistikpartner

(2)           Es gelten die in den Auftragsbestätigungen für den Leistungs- und Lieferumfang aufgeführten Preise. Die Preise gelten in Euro.

Alle Sendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers und werden von Seiten des Verkäufers nicht versichert.

Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands.

(3)           Die Rechnungen erhalten sie mit der zugestellten Ware. Die Zahlung der Rechnung erfolgt über Vorkasse via Überweisungen oder über PayPal.

Als Tag der Zahlung gilt der Tag an dem der Betrag für den Verkäufer verfügbar ist.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist bzw. Rückbuchungen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

(4)           Da aus einem Vertrag eine Verpflichtung zur Vorleistung des Verkäufers besteht, kann die Lieferung verweigert werden, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Leistungsfähigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn der Kundenkreditversicherer dem Käufer das Kreditlimit streicht oder wesentlich kürzt oder das Kreditlimit erreicht ist, und hierdurch der Zahlungsanspruch des Verkäufers gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.

  (5)          Aus der Überschreitung von Lieferterminen können keine Schadenersatzforderungen abgeleitet werden.

Insbesondere ist der Verkäufer von seiner Lieferverpflichtung befreit, wenn Umstände eintreten, die die Lieferung dauernd oder zeitweise erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streckensperren, Streiks, Aussperrung, Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Ausbleiben notwendiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausbleiben von Lieferungen durch Zulieferer, Ausfall von Maschinen oder der Energieversorgung sowie in Fällen höherer Gewalt. Liefert der Verkäufer schon Teilmengen der bestellten Ware, so ist der Käufer verpflichtet, die Ware zu den für den Gesamtauftrag vereinbarten Bedingungen abzunehmen.

 

4.            Widerrufsbelehrung

(1)     Der Käufer hat die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags von diesem zurückzutreten.

(2)     Der Rücktritt ist aus hygienischen Gründen ausgeschlossen, wenn die Ware bereits genutzt wurde.

(3)     Der Käufer hat im Falle des Rücktritts die bereits gelieferte Ware, in der unversehrten Originalverpackung an dem Verkäufer zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung hat der Käufer zu tragen.

(4)     Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt, nach Rückerhalt der Ware und Überprüfung auf Unversehrtheit durch den Verkäufer, auf das bei der Zahlung verwendete Zahlungskonto.

 

 

5.             Eigentumsvorbehalt

(1)     Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiter zu veräußern sollte der Käufer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen.

(2)           Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Eigentumsvorbehalt steht dem Verkäufer nicht nur für den anerkannten und abstrakten Schlusssaldo, sondern auch für den kausalen Saldo zu.

(3)           Der Verkäufer gibt erst nach Eingang der Zahlung vom Käufer die Lieferungen frei.

(4)           Nimmt der Verkäufer aufgrund von Mangeln an der gelieferte Ware diese zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt.

 

8.      Haftungsausschluss

Die von Verkäufer verkaufte Ware ist durch einen entsprechenden Fachmann zu installieren und zu verbauen.

Für unsachgemäße Installation und Montage sowie unsachgemäße und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch übernimmt der Verkäufer keine Haftung

 

 

 

9.             Mängelrüge

Äußerlich feststellbare Mängel (Transportschäden usw.) sind bei Eingang der Ware dem abliefernden Spediteur sofort anzuzeigen. Sonstige Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen unter Vorlage entsprechender Muster schriftlich anzuzeigen. Für vom Verkäufer als mangelhaft anerkannte Ware kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises oder Lieferung einer mangelfreien Ware unter Rückgabe der gelieferten Ware verlangen. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Warenübergang. Nach erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Haftung ausgeschlossen.

 

10.           Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Lieferung und die Zahlung gilt Neuhausen/ Spree als

Erfüllungsort.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer

gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Gerichtsstand für beide Seiten ist Neuhausen/ Spree.

 

 

12.           Gültigkeit und Beginn

Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen alle vorangegangenen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Pohland Haus-, Klima- und Kältetechnik.

 

Stand: November 2019

  

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